AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ISS KIND, ISS! GMBH, STORKOWER STR 133,10407 BERLIN für gastronomische Leistungen / Catering (Stand 20.02.2021)
- 1 Geltung der Bedingungen
1.1 Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen der Iss Kind, Iss! GmbH liegen ausschließlich diese Bestimmungen zugrunde. Sie werden mit Vertragsabschluss, spätestens Jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, als verbindlich anerkannt. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.
1.2 Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als die Iss Kind, Iss! GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen Iss Kind, Iss! GmbH und dem Besteller zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, erfolgen schriftlich.
1.4 Mit schriftlicher Auftragserteilung erkennt der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. 1.5 Datenschutz Die Kundendaten werden ausschließlich für die Auftragsabwicklung in unserer EDV gespeichert. Der Auftraggeber erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis dazu. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
- 2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote der Iss Kind, Iss! GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Vertragsschluss erfolgt mit Auftragsbestätigung an die Iss Kind, Iss! GmbH.
2.3 Spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn hat der Besteller die genaue Teilnehmerzahl schriftlich mitzuteilen. Die Angabe ist verbindlich und kann bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung in Abstimmung mit Iss Kind, Iss! GmbH geändert werden.
2.4 Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird die Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, kann der Besteller nach Absprache mit Iss Kind, Iss! GmbH die Gesamtmenge auf verschiedene Bestellzeiten verteilen.
2.5 Im Falle von sogenannten Buffet-Lieferungen übernimmt die Iss Kind, Iss! GmbH für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch den Kunden keinerlei Haftung.
- 3 Preise und Zahlung
3.1 Die Abrechnung der Getränke erfolgt grundsätzlich nach dem tatsächlichen Verbrauch, es sei denn, es sind verbindliche Mengen oder ein Pauschalpreis vereinbart worden.
3.2 Wünscht der Besteller ein Limit für den Getränkeausschank, ist dies In der Bestellung oder spätestens bei der Annahme des Angebots schriftlich anzugeben.
3.3 Sämtliche Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, es sei denn, dass ausdrücklich ein Inklusivpreis vereinbart ist, In dem die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten ist.
3.4 Soweit nicht anders angegeben, hält sich Iss Kind, Iss! GmbH an die in Ihrem Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab dessen Datum gebunden. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. 3.5 Der Rechnungsbetrag Ist spätestens 14 Tage ab Datum der Rechnung ohne Abzüge zu zahlen. 3.6 Iss Kind, Iss! GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen; sie wird den Besteller über die erfolgte Verrechnung informieren.
3.7 Wenn vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Bestellers schließen lassen, ist Iss Kind, Iss! GmbH berechtigt, die gesamte bestehende Restschuld sofort fällig zu stellen sowie weitere Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
3.8 Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Rechnungsempfänger/Auftraggeber, so hat der Besteller eine verbindliche Erklärung zur Schuldübernahme des Rechnungsempfängers/Auftraggebers über die Kostenübernahme bzw. eine wirksame Bevollmächtigung durch den Rechnungsempfänger/Auftraggeber nachzuweisen.
3.9 Der Besteller bzw. der Rechnungsempfänger/Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts bleibt hiervon unberührt.
4.0 Mitarbeiter: Service, Küche, Projektleitung Die Anzahl der benötigten Mitarbeiter wird nach unseren Erfahrungen von uns eingesetzt. Die Arbeitszeiten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Sonntags- und Feiertagsarbeit erhält von 04:00 Uhr bis 00.00 Uhr einen Zuschlag i.H.v. 50% und von 00.00 Uhr bis 04.00 Uhr einen Zuschlag i.H.v. 100% auf den regulären Stundensatz. Eine vom Auftraggeber gewünschte Mindestzahl von Mitarbeitern ist mit uns gesondert zu vereinbaren.
- 4 Sicherheiten
4.1 Iss Kind, Iss! GmbH ist mit Vertragsschluss berechtigt von dem Besteller eine Vorschusszahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme bzw. i.H.d. Wareneinsatzkosten zu fordern.
4.2 Verlangt Iss Kind, Iss! GmbH von dem Besteller eine Vorschusszahlung Innerhalb einer bestimmten Frist, erfolgt die Annahme des Auftrags unter der aufschiebenden Bedingung fristgerechter Zahlung.
- 5 Pauschalierter Vergütungsanspruch
Der Besteller hat jederzeit das Recht, den Vertrag zu kündigen. Bis zum 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn fallen für den Besteller keine Kosten an. Kündigt der Besteller den Vertrag später, so kann Iss Kind, Iss! GmbH folgende pauschalierte Abgeltung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen verlängert
Kündigung ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Bestellwertes
Kündigung ab dem 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Bestellwertes
Kündigung am Tag der Veranstaltung:100 % des Bestellwertes
Dem Besteller bleibt der Nachweis tatsächlich geringerer Leistungen und Aufwendungen vorbehalten.
- 6 Kündigung durch die Iss Kind Iss! GmbH
Die Iss Kind, Iss! GmbH ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn 1. die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann,
- der Ruf sowie die Sicherheit der Iss Kind, Iss! GmbH gefährdet wird,
- im Falle höherer Gewalt,
- wenn vereinbarte Akontozahlungen nicht termingerecht eingehen.
- 7 Datenschutz
Der Besteller ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung des Vertrages anfallenden personenbezogenen Daten entsprechend den §§ 28, 29 Bundesdatenschutzgesetz gespeichert und verarbeitet werden.
- 7 Leistungs- und Erfüllungspflichten, Ausschlussfrist für Mängelanzeige, Abtretungsverbot
7.1 Das Angebot ist saisonalen Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel nicht vorhanden sein, behält sich Iss Kind, iss! GmbH vor, einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vorzunehmen.
7.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Iss Kind, Iss! GmbH die Erbringung ihrer Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen — hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Verkehrsbehinderungen u. ä. —, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, hat Iss Kind, Iss! GmbH, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen, nicht zu vertreten. In jedem Fall gilt eine Verzögerung von bis zu 60 Minuten als hinzunehmen.
7.3 Besonderheiten die den Lieferort betreffen, wie Treppenaufgänge, nicht vorhandene oder nicht funktionierende Aufzüge, lange Wege u. ä. sind durch den Besteller bei der Bestellung mitzuteilen. Sollten diese Informationen nicht vorliegen und hierdurch am Leistungsort Mehraufwand entstehen, bleibt eine Nachliquidation ausdrücklich vorbehalten.
7.4 Versenden wir die Ware oder den Mietgegenstand zu einem -anderen Ort als unseren Firmensitz, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware oder den Mietgegenstand dem mit der Versendungsbeauftragten Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Dritten ausgeliefert haben. Erfolgt die Versendung mit unseren Fahrzeugen, so geht die Gefahr über mit dem Zeitpunkt der Ankunft am Bestimmungsort des Kunden. Der Kunde trägt die Transportkosten von unserem Firmensitz zu dem Bestimmungsort.
7.5 Mängel und Gewährleistung
7.5.1 Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert gerügt werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung der Iss Kind, Iss! GmbH als vom Kunden akzeptiert.
7.5.2 Bei berechtigten Mängeln steht der Iss Kind, Iss! GmbH nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Kunde dann, wenn nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine Preisminderung vornehmen, ein Rücktritt ist insofern ausgeschlossen.
7.5.3 Iss Kind, Iss! GmbH versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert werden. Die Iss Kind, Iss! GmbH haftet nicht für Schäden nach Ablieferung beim Kunden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen.
7.5.4 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
7.6 Ansprüche gegen Iss Kind, Iss! GmbH bezüglich einer Verletzung von Leistungspflichten stehen, soweit es sich um einen gewerblichen Besteller handelt, nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar.
- 8 Termine, Lieferung
8.1 Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, die Iss Kind, Iss! GmbH wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird die Iss Kind, Iss! GmbH von den Liefer
und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit die Iss Kind, Iss! GmbH die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Kunden.
8.2 Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge,
nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit die Iss Kind, Iss! GmbH sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen der Iss Kind, Iss! GmbH solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich die Iss Kind, Iss! GmbH die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor.
8.3 Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die die Iss Kind, Iss! GmbH selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind von dem Kunden zu beschaffen oder werden gesondert in Rechnung gestellt.
8.4 Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten der Iss Kind, Iss! GmbH. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.
8.5 Spätestens mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung des Leistungsgegenstandes auf den Kunde über.
8.6 Haftung des Kunden
8.6.1 Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Kunden verursacht werden, haftet der Kunde. Die Kosten daraus sind der Iss Kind, Iss! GmbH voll zu ersetzen. Bei Beschädigung, Bruch oder Diebstahl des verwendeten Equipments (Gläser, Besteck, Geschirr, Tischwäsche, Dekoration etc.) der Iss Kind, Iss! GmbH wird dies dem Kunden zur Gänze in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls wird die Iss Kind, Iss! GmbH den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Kunden verlangen. Die Iss Kind, Iss! GmbH haftet keinesfalls für jegliche eingebrachten Gegenstände im Falle von Verlust, Bruch oder Beschädigung.
8.6.2 Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Kunden. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Kunden zu vertreten und werden durch die Iss Kind, Iss! GmbH gesondert berechnet.
- 9 Haftung bei Pflichtverletzung
9.1 Für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von Iss Kind, Iss! GmbH oder ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
9.2 Schadensersatzansprüche aufgrund von Pflichtverletzungen, die nicht die vertraglichen Hauptleistungspflichten betreffen, sind sowohl gegen Iss Kind, Iss! GmbH als auch gegen ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
9.3 Die Haftung ist der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vereinbarte Auftragssumme begrenzt. 9.4 Die Haftungsbeschränkung des 9.1 gilt ebenso für mittelbare und entfernte Mangelfolgeschäden, es sei denn, die Haftung bezieht sich auf eine ausdrücklich erklärte Zusicherung, die den Besteller gerade gegen das Risiko vor solchen Schäden absichern soll. Sie gilt dann nicht, soweit es sich bei den Folgeschäden um Schäden aus der Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben handelt Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie aus sonstiger Produzentenhaftung bleiben hiervon unberührt.
- 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schriftformerfordernis, Teilnichtigkeit
10.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Iss Kind, Iss! GmbH und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts.
10.2 Soweit der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
10.3 Vom Vertrag abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
10.4 Sollte eine dieser Bestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.